Unter PSA versteht man die Ausrüstung, die eine Person als Schutz gegen Risiken trägt oder hält, die ihre Gesundheit oder ihre Sicherheit gefährden.
Sie ist dann anzuwenden, wenn eine Gefährdung der Beschäftigten durch technische oder organisatorische Maßnahmen nicht abzuwenden ist.
Der Unternehmer hat geeignete PSA zur Verfügung zu stellen und diese in ordnungsgemäßem Zustand zu halten.
Die Beschäftigten sind bei der Auswahl zu beteiligen, um die individuellen Besonderheiten zu berücksichtigen und die Trageakzeptanz zu erhöhen.
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PSA in etwaiger Form ist aus dem Arbeitsalltag der meisten Betriebe und Unternehmen nicht mehr wegzudenken. Unsere aktuelle Monatsinformation (Hier Herunterladen) enthält daher wichtige Informationen darüber, was bei der Nutzung von PSA zu beachten ist und welche Konsequenzen es bei Nichtbenutzung der vorgeschriebenen PSA geben kann.