Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gültig ab 01.10.2022

Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Hier klicken) wurde am 9. September 2022 vom Bundestag beschlossen und wird zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Darum erhalten Sie von uns bereits jetzt die zentralen Informationen.

Die Verordnung enthält Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes die sich im Laufe der Pandemie bereits bewährt haben. Diese beinhalten u.a.:

Den aktuellen Referentenentwurf können Sie auch direkt hier herunterladen.