Vorbeugender und organisierter Brandschutz im Betrieb schützt Menschenleben und Sachwerte. Als Arbeitssicherheitsexperten übernehmen wir für Sie darum auch essenzielle Brandschutzaufgaben und entwickeln pragmatische, präventive Maßnahmen individuell für Ihr Unternehmen.
Damit leisten wir einen wichtigen Bestandteil zur nachhaltigen Sicherung Ihres Unternehmenserfolgs.
Arbeitgeber müssen eine ausreichende Anzahl von Beschäftigten durch fachkundige Unterweisung und praktische Übungen im Umgang mit Feuerlöscheinrichtungen vertraut machen und als Brandschutzhelfer benennen. Die Unterweisungen müssen die Anforderungen gemäß Arbeitsschutzgesetz §10/12, DGUV Information 205-023 und ASR A2.2 erfüllen.
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