Prüfdienste

Erläuterungen

Für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln ist eine wieder­kehrende Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand zwingende Voraussetzung. Unternehmen, Arbeitgeber und Betreiber von Werk­zeugen, Geräten, Maschinen, Regalen und Leitern sowie Anlagen aller Art sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Auch bei Spielplätzen gelten Sicherheitsvorschriften die einzuhalten sind.

Leistungen im Überblick

Leitern und Tritte sind regelmäßig (jährlich) durch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Hierzu gehören insbesondere Schachtleitern, Steigleitern, Obstleitern, Holzleitern, Steigeisengänge, Schiebepodeste und sonstige Tritte.

Dort, wo Regalanlagen und Lagereinrichtungen als Lagertechnik und somit als technische Arbeitsmittel im Einsatz sind, ist die jährliche Sicherheitsprüfung und Inspektion der Regalanlagen vorgeschrieben (§ 10 BetrSichV sowie DIN EN 15635).

Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3 sieht eine Prüfungspflicht für alle elektrischen Geräte, Maschinen, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Präsentationstechnik und Überspannungsschutzanlagen vor.

Persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz müssen hohen Anforderungen genügen. Neben der Einweisung in die sachgerechten Benutzung ist jeder Unternehmer nach gesetzlichen Bestimmungen und berufsgenossenschaftlichen Regeln dazu verpflichtet, persönliche Schutzausrüstungen gegen Absturz und PSA zum Retten aus Höhen und Tiefen mindestens einmal jährlich durch eine befähigte Person prüfen zu lassen.

Für sicheres Spiel und Spaß auf Spielplätzen und Freizeitanlagen sind diese frei von Verletzungsgefahren zu gestalten und zu erhalten. Betreiber von Spielplätzen sind daher zu regelmäßigen Kontrollen, Inspektionen und Wartungen der Einrichtungen verpflichtet. Verantwortlich für die Spielplatzsicherheit ist der Betreiber der Anlage. Er ist daher verpflichtet, diese regelmäßig kontrollieren und warten zu lassen.

Mehr Erfahren? Jederzeit!

Kontaktieren Sie uns per E-Mail, Telefon oder vereinbaren Sie jetzt einen Termin online.