Für den sicheren Betrieb von Arbeitsmitteln ist eine wiederkehrende Prüfung auf ordnungsgemäßen Zustand zwingende Voraussetzung. Unternehmen, Arbeitgeber und Betreiber von Werkzeugen, Geräten, Maschinen, Regalen und Leitern sowie Anlagen aller Art sind verpflichtet, regelmäßige Prüfungen durchzuführen oder durchführen zu lassen. Auch bei Spielplätzen gelten Sicherheitsvorschriften die einzuhalten sind.
Leitern und Tritte sind regelmäßig (jährlich) durch eine Prüfung nach DGUV Vorschrift 208-016 auf Sicherheit und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Hierzu gehören insbesondere Schachtleitern, Steigleitern, Obstleitern, Holzleitern, Steigeisengänge, Schiebepodeste und sonstige Tritte.
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) und die DGUV Vorschrift 3 sieht eine Prüfungspflicht für alle elektrischen Geräte, Maschinen, Kontroll- und Sicherheitssysteme, Präsentationstechnik und Überspannungsschutzanlagen vor.
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