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Neue SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung gültig ab 01.10.2022

Die Neufassung der SARS-CoV-2 Arbeitsschutzverordnung (Hier klicken) wurde am 9. September 2022 vom Bundestag beschlossen und wird zum 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Darum erhalten Sie von uns bereits jetzt die zentralen Informationen.

  • Für den Herbst erwartet das Bundesministerium für Soziales und Arbeit wieder ansteigende Infektionszahlen.
  • Bereits während des Sommers gab es mit der aktuell vorherrschenden Omikron Variante BA5 vergleichsweise mehr Infektionen über den gleichen Zeitraum als in den Vorjahren.
  • Daher müssen auch Im Arbeitsleben erneut Schutzmaßnahmen getroffen werden.
  • Ziel dabei ist, krankheitsbedingte Ausfallzeiten von Beschäftigten zu reduzieren und Belastungen des Gesundheitswesens, der kritischen Infrastrukturen sowie der Wirtschaft zu minimieren.

Die Verordnung enthält Maßnahmen des betrieblichen Infektionsschutzes die sich im Laufe der Pandemie bereits bewährt haben. Diese beinhalten u.a.:

  • Die Festlegung und Umsetzung von Schutzmaßnahmen im betrieblichen Hygienekonzept. Dabei sind insbesondere die folgenden Maßnahmen zu prüfen: 
    • die Umsetzung der AHA+L-Regel an den Arbeitsplätzen und 
    • Verminderung der betriebsbedingten Personenkontakte, z.B. durch Reduzierung der gleichzeitigen Nutzung von Räumen und 
    • Angebot von Homeoffice. 
    • Maskenpflicht überall dort, wo technische und organisatorische Maßnahmen zum Infektionsschutz allein nicht ausreichen. 
    • Testangebote für alle in Präsenz Beschäftigten. 
  • Die Verpflichtung der Arbeitgeber zur Erhöhung der Impfquote und Unterstützung der Beschäftigten bei der Wahrnehmung von Impfangeboten beizutragen.

Den aktuellen Referentenentwurf können Sie auch direkt hier herunterladen.

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